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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16 (https://dejure.org/2018,19864)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2018 - L 21 R 593/16 (https://dejure.org/2018,19864)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - L 21 R 593/16 (https://dejure.org/2018,19864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung von Kindererziehungszeiten in einem Vormerkungsbescheid; Differenzierte Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung von Kindererziehungszeiten in einem Vormerkungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Dieser gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79, 1, 17; 126, 400, 416; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, 2 BvR 1397/09, Rn. 53 juris).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412, 431; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 124, 199, 218; 126, 400, 416; 133, 377; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O).

    Aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 117, 1, 30; 124, 199, 219; 126, 400, 416; 133, 77; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O, Rn. 54).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Dieser gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79, 1, 17; 126, 400, 416; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, 2 BvR 1397/09, Rn. 53 juris).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412, 431; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 124, 199, 218; 126, 400, 416; 133, 377; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O).

    Aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 117, 1, 30; 124, 199, 219; 126, 400, 416; 133, 77; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O, Rn. 54).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.08.2017 - L 9 R 4301/16
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Ein zeitlicher Gleichlauf der Versorgungen ist nicht erforderlich, um eine annährend systembezogene Gleichwertigkeit anzunehmen (LSG Baden Württemberg, Urteil vom 30.08.2017, L 9 R 4301/16, Rn. 30 juris).

    Insbesondere war die Berufung nicht gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil im Unterschied zum Fall, der dem Landessozialgericht Baden Württemberg mit Urteil vom 30.08.2017 (a. a. O.) zugrundelag, im Versorgungsbescheid der Klägerin Zeiten der Kindererziehung für jedes von ihr geborene Kind als ruhegehaltsfähig anerkannt worden sind.

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe im zu Az. 1 BvR 774/02 geführten Verfahren die Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausdrücklich in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 2 GG einbezogen.

    Ein Verfassungsverstoß lasse sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.04.2005 (1 BvR 774/02) herleiten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - L 18 KN 89/15

    Feststellung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Der Senat hat den Beteiligten das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2016 zu L 18 KN 89/15 übersandt.

    Es ist nicht willkürlich, sondern sachgerecht, bei der Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten systembezogen zu differenzieren und dabei das Gesamtsystem und nicht nur den Aspekt der Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten in den Blick zu nehmen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.06.2016, L 18 KN 89/15, Rn. 22, 23 - juris - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 25.01.2017, B 13 R 350/16 B juris, als unzulässig verworfen).

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 18.10.2005 (B 4 RA 6/05 R) Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG) herangezogen.

    Auch aus der angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.10.2015 (B 4 RA 6/05 R) lasse sich nichts anderes ableiten.

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412, 431; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 124, 199, 218; 126, 400, 416; 133, 377; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O).

    Aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 117, 1, 30; 124, 199, 219; 126, 400, 416; 133, 77; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O, Rn. 54).

  • BSG, 25.01.2017 - B 13 R 350/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - gerügter Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Es ist nicht willkürlich, sondern sachgerecht, bei der Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten systembezogen zu differenzieren und dabei das Gesamtsystem und nicht nur den Aspekt der Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten in den Blick zu nehmen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.06.2016, L 18 KN 89/15, Rn. 22, 23 - juris - die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 25.01.2017, B 13 R 350/16 B juris, als unzulässig verworfen).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412, 431; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 124, 199, 218; 126, 400, 416; 133, 377; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
    Aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 117, 1, 30; 124, 199, 219; 126, 400, 416; 133, 77; BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012, a. a. O, Rn. 54).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

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